Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen

    Hinweise für Markneukirchen

    Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift (also dem Original) übereinstimmt.

    Beschreibung

    Hinweise für Markneukirchen

    Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift (also dem Original) übereinstimmt.

    Die amtliche Beglaubigung von Kopien und Abschriften können die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen und die Gemeinden, Verwaltungsverbände und Landkreise vornehmen, in deren jeweiligen Bereich sich Ihr Wohnort befindet. Beglaubigt werden können:

    • Abschriften von Urkunden, die durch eine Behörde ausgestellt wurden
    • Abschriften von Dokumenten, die Sie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen

    Viele Städte und Gemeinden bieten die Beglaubigung von Kopien und Abschriften als Service im Bürgerbüro oder im Meldeamt an.

    Ausländische Ausweise und Dokumente

    Weder die Meldebehörden noch andere öffentliche Stellen sind berechtigt, beglaubigte Kopien von ausländischen Ausweisen und anderen Dokumenten anzufertigen. Wenden Sie sich hierzu an die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes (–> Amt24-Leistung "Beglaubigung von öffentlichen Urkunden aus dem Ausland durch Legalisation")

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Vogtlandkreis (Landratsamt Vogtlandkreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Postplatz 5

    08523 Plauen

    Kontakt

    E-Mail: landratsamt@vogtlandkreis.de

    Fax: +49 3741 300 4000

    Telefon Festnetz: +49 3741 300 0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    08258 Markneukirchen

    Lieferanschrift

    Am Rathaus 2

    08258 Markneukirchen

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Markneukirchen

    • Original und Kopie des Dokumentes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Markneukirchen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Markneukirchen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Markneukirchen

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Markneukirchen

    • Kopieren Sie das zu beglaubigende Dokument.
    • Legen Sie die Kopie und das Original einer Behörde in Ihrer Nähe vor; zur Legitimation benötigen Sie zudem Ihren Personalausweis oder Reisepass.
    • Der oder die Bedienstete der Behörde vergleicht, ob Kopie und Original übereinstimmen und bestätigt das mit einem unter die Abschrift zu setzenden Beglaubigungsvermerk. Der Beglaubigungsvermerk wird mit dem Dienstsiegel und der Unterschrift des oder der zuständigen Bediensteten versehen.

    Fristen

    Hinweise für Markneukirchen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Markneukirchen

    • EUR 0,50 je angefangene Seite, mindestens EUR 5,00
    • bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind: EUR 1,00 je angefangene Seite, mindestens EUR 5,00
    • bei Abschriften und Kopien, die die Behörde selbst hergestellt hat: EUR 2,60 (beliebige Seitenanzahl je Beglaubigung), insgesamt mindestens EUR 5,00

    Bei mehreren Kopien der gleichen Vorlage kann die Gebühr für die zweite und jede weitere Beglaubigung bis auf die Hälfte reduziert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en