Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen

    Hinweise für Lunzenau

    Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift (also dem Original) übereinstimmt.

    Beschreibung

    Hinweise für Lunzenau

    Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift (also dem Original) übereinstimmt.

    Die amtliche Beglaubigung von Kopien und Abschriften können die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen und die Gemeinden, Verwaltungsverbände und Landkreise vornehmen, in deren jeweiligen Bereich sich Ihr Wohnort befindet. Beglaubigt werden können:

    • Abschriften von Urkunden, die durch eine Behörde ausgestellt wurden
    • Abschriften von Dokumenten, die Sie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen

    Viele Städte und Gemeinden bieten die Beglaubigung von Kopien und Abschriften als Service im Bürgerbüro oder im Meldeamt an.

    Ausländische Ausweise und Dokumente

    Weder die Meldebehörden noch andere öffentliche Stellen sind berechtigt, beglaubigte Kopien von ausländischen Ausweisen und anderen Dokumenten anzufertigen. Wenden Sie sich hierzu an die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes (–> Amt24-Leistung "Beglaubigung von öffentlichen Urkunden aus dem Ausland durch Legalisation")

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Lunzenau (Stadt Lunzenau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 1

    09328 Lunzenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 037383 852-0

    Fax: 037383 852-20

    E-Mail: info@lunzenau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Mittelsachsen (Landratsamt Mittelsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauensteiner Straße 43

    09599 Freiberg

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Sekretariat Bürgermeister (Sekretariat Bürgermeister)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 1

    09328 Lunzenau

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lunzenau

    • Original und Kopie des Dokumentes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lunzenau

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lunzenau

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Lunzenau

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lunzenau

    • Kopieren Sie das zu beglaubigende Dokument.
    • Legen Sie die Kopie und das Original einer Behörde in Ihrer Nähe vor; zur Legitimation benötigen Sie zudem Ihren Personalausweis oder Reisepass.
    • Der oder die Bedienstete der Behörde vergleicht, ob Kopie und Original übereinstimmen und bestätigt das mit einem unter die Abschrift zu setzenden Beglaubigungsvermerk. Der Beglaubigungsvermerk wird mit dem Dienstsiegel und der Unterschrift des oder der zuständigen Bediensteten versehen.

    Fristen

    Hinweise für Lunzenau

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lunzenau

    10,00 €/Vorgang - Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften

    gebührenfrei - Renten und Vertriebenenangelegenheiten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en