Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan einsehen

    Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.

    Beschreibung

    Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.

    Nicht für jedes Gebiet gibt es einen B-Plan. Soll Ihr Bauvorhaben in einem Gebiet ohne B-Plan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, errichtet werden, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Soll Ihr Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Ostritz (Stadt Ostritz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    02899 Ostritz

    Lieferanschrift

    Markt 1

    02899 Ostritz

    Kontakt

    E-Mail: post@ostritz.de

    Fax: +49 35823 86584

    Telefon Festnetz: +49 35823 884-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

    Voraussetzungen

    Jede/r kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Auf Verlangen hat die Stadt oder Gemeinde über den Inhalt Auskunft zu geben.

    • Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen B-Pläne zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
    • Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen B-Pläne soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Einsicht in den Bebauungsplan

    Rechtsbehelf

    keine Angaben

    Verfahrensablauf

    Ihre Gemeinde informiert Sie darüber, wo und wann Sie den B-Plan einsehen können.

    Fristen

    keine

    Hinweis: Ein rechtskräftiger B-Plan muss bei der Gemeinde einsehbar sein.

    Kosten

    keine

    Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten B-Plans ist möglich. Die Gebühren sind je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Stadt/Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en