Briefwahl Zusendung der Briefwahlunterlagen

    Briefwahl

    Sie haben die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Mit dem Wahlschein und den Briefwahlunterlagen können Sie Ihren Stimmzettel auf dem Postweg übersenden oder den Wahlbrief persönlich in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Mit dem Wahlschein und den Briefwahlunterlagen können Sie Ihren Stimmzettel auf dem Postweg übersenden oder den Wahlbrief persönlich in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.

    Tipp: Je nach anstehender Wahl können Sie anstelle der Briefwahl mit dem Wahlschein auch am Wahltag in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises / Wahlgebiets wählen gehen.

    Briefwahlunterlagen bei mehreren Wahlen

    Finden an einem Tag mehrere Kommunalwahlen statt (zum Beispiel Wahl des Gemeinderates und des Kreistages oder des Bürgermeisters), erhalten Sie für alle Stimmzettel einen gemeinsamen Stimmzettelumschlag und einen gemeinsamen Wahlbriefumschlag. Werden gleichzeitig andere Wahlen durchgeführt (Landtags-, Bundestags- oder Europawahl), kommen hierfür gesonderte Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge zum Einsatz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Pegau (Stadt Pegau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    04523 Pegau

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    04521 Pegau

    Kontakt

    E-Mail: info@pegau.de

    Fax: +49 34296 76265

    Telefon Festnetz: +49 34296 980-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig von der Zahl der stattfindenden Wahlen bestehen Ihre Briefwahlunterlagen aus

    • dem Wahlschein,
    • dem oder den amtlichen Stimmzettel(n),
    • einem oder mehreren amtlichen Stimmzettelumschlägen für die Briefwahl,
    • einem oder mehreren amtlichen Wahlbriefumschlägen und
    • einem Merkblatt zur Briefwahl.

    Voraussetzungen

    Sie haben auf Antrag Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Briefwahl per Post

    • Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
    • Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
    • Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
    • Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
    • Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
    • Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

    Stimmabgabe in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Hilfe bei der Stimmabgabe

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihr Helfer oder Ihre Helferin muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Fristen

    • Beantragung: nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung (liegt spätestens 21 Tage vor der Wahl vor)
    • Einreichung: rechtzeitig vor dem Ende der Wahlzeit am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle

    Kosten

    keine

    Hinweis: Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei bei Versand durch das Postunternehmen, das auf dem Wahlbriefumschlag genannt ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en