Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan einsehen

    Hinweise für Riesa

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt.

    Beschreibung

    Hinweise für Riesa

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt.

    Dargestellt werden beispielsweise Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen oder Flächen für Versorgungseinrichtungen. In der dazugehörenden Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt. Die Darstellungen des FNP sind für die öffentlichen Planungsträger bindend und müssen von diesen in ihren Planungen berücksichtigt werden. Gegenüber Bürgern und Bürgerinnen entfaltet der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung; insbesondere begründet der FNP kein Baurecht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Stadtplanung (Sachgebiet Stadtplanung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 13

    01589 Riesa

    Postfachadresse

    Postfach 100083

    01571 Riesa

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3525 700 315

    E-Mail: stadtbauamt@stadt-riesa.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Riesa

    Sofern Sie planungsrechtliche Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Sie Angaben zum entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Riesa

    Der FNP ist für alle einsehbar. Es kann über den Inhalt des FNP Auskunft verlangt werden.

    • Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen FNP zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
    • Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen FNP soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Riesa

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Riesa

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Riesa

    Wenden Sie sich an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung, um zu erfahren, wann und wo Sie Einsicht in den FNP nehmen können.

    Fristen

    Hinweise für Riesa

    keine

    Kosten

    Hinweise für Riesa

    keine

    Hinweis: Viele Städte/Gemeinden bieten zusätzlich Erläuterungen und Auszüge an. Die Gebühren dafür sind unterschiedlich. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Stadt/Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Riesa

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en