Flächennutzungsplan einsehen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Beschreibung
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt.
Dargestellt werden beispielsweise Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen oder Flächen für Versorgungseinrichtungen. In der dazugehörenden Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt. Die Darstellungen des FNP sind für die öffentlichen Planungsträger bindend und müssen von diesen in ihren Planungen berücksichtigt werden. Gegenüber Bürgern und Bürgerinnen entfaltet der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung; insbesondere begründet der FNP kein Baurecht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
IV: Fachbereich Stadtentwicklung (FB IV) (IV: Fachbereich Stadtentwicklung (FB IV))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1352
09205 Limbach-Oberfrohna
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3722 78 - 301
Fax: +49 3722 78 - 303
Internet
Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna (Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1352
09205 Limbach-Oberfrohna
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Sofern Sie planungsrechtliche Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Sie Angaben zum entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Voraussetzungen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Der FNP ist für alle einsehbar. Es kann über den Inhalt des FNP Auskunft verlangt werden.
- Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen FNP zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
- Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen FNP soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
- §§ 5 bis 7 Baugesetzbuch (BauGB) – Flächennutzungsplan
Rechtsbehelf
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
Wenden Sie sich an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung, um zu erfahren, wann und wo Sie Einsicht in den FNP nehmen können.
Fristen
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
keine
Kosten
Hinweise für Limbach-Oberfrohna
keine
Hinweis: Es werden zusätzliche Erläuterungen und Auszüge angeboten. Die Gebühren dafür richten sich nach der Verwaltungskostensatzung.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen