• Rammenau (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Verkehrswert nach BauGB Feststellung

Verkehrswert-Gutachten für ein Grundstück beantragen

Sie haben ein Grundstück geerbt? Sie denken darüber nach, eines zu kaufen? Oder Sie wollen ein Grundstück pachten oder verpachten? In dieser Situation kann es sinnvoll sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen.

Beschreibung

Sie haben ein Grundstück geerbt? Sie denken darüber nach, eines zu kaufen? Oder Sie wollen ein Grundstück pachten oder verpachten? In dieser Situation kann es sinnvoll sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen.

Verkehrswertermittlungen werden in Sachsen durch die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch freie Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt. Auskünfte zu Sachverständigen erteilen unter anderem auch die Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, die Architektenkammer Sachsen sowie die Ingenieurkammer Sachsen.

Sofern die Verkehrswertermittlung durch einen Gutachterausschuss erfolgen soll, gelten die nachfolgenden Informationen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Gutachterausschuss (Geschäftsstelle Gutachterausschuss)

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 9

02625 Bautzen

Besucheranschrift

Garnisonsplatz 9

01917 Kamenz

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

Kontakt

Fax: 03591 5250 62120

Telefon Festnetz: 03591 5251 62120

E-Mail: gutachterausschuss@lra-bautzen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag sollten gegebenenfalls eingereicht werden:

  • Lagepläne und weitere Unterlagen, die bei der Wertermittlung herangezogen werden können 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt aus dem privaten Bereich sind nur:

  • Eigentümer
  • den Eigentümern gleichstehende Berechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte)
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte im Erbfall, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist

Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe "Zuständige Stelle") eingereicht werden.
  • Der Antrag muss zumindest die Antragsberechtigung deutlich machen und erkennen lassen, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück bewertet werden soll. Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
  • Das Gutachten wird schriftlich ausgestellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat. Die Gutachten der Gutachterausschüsse haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
  • Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
    • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte Wertermittlungsstichtag
    • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
    • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung, Umwelteinflüsse)
    • Lage des Grundstücks

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich insbesondere nach dem durch das Gutachten ermittelten Wert. Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de