Start-up-Förderung beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Beschreibung
Antrag auf Gewährung eines Nachrangdarlehens in Verbindung mit einem Zuschuss aus dem Zweckvermögen des Bundes
Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Innovationsgutscheins beantragen. Die Rentenbank reicht die Kombination aus Förderkredit und Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank.
Förderfähig sind agrarnahe Start-ups mit einer innovativen Geschäftsidee in der Frühfinanzierungsphase. Ziel ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft zu erhöhen.
Konditionen
Art der Förderung
Nachrangdarlehen
- bis zu EUR 800.000
- Laufzeiten von zwei bis zehn Jahren
- zehn Prozent Eigenmittel notwendig
Zuschuss
- bis zu 90 % für notwendige Ausgaben für Beratungsleistungen
- begrenzt auf 15 % der Darlehenssumme, maximal EUR 50.000
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)
Adresse
Hausanschrift
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Landwirtschaftliche Rentenbank mit.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
innovative kleine Unternehmen (KU,
- aus dem agrarnahen Wirtschaftsbereich,
- die nicht an der Börse notiert sind,
- bis zu fünf Jahre nach Gründung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Prüfen Sie die detaillierten Voraussetzungen anhand der 'Checkliste Förderfähigkeit' im Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erfüllt Ihr Unternehmen die Förder-Voraussetzungen, nehmen Sie Kontakt zur Rentenbank auf. Die Rentenbank berät Sie und informiert über die weiteren Schritte zur Antragstellung.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn Ihres Vorhabens
- Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen