Innovationsförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank aus dem Zweckvermögen des Bundes Gewährung

    Start-up-Förderung beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Innovationsgutscheins beantragen. Die Rentenbank reicht die Kombination aus Förderkredit und Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Nachrangdarlehens in Verbindung mit einem Zuschuss aus dem Zweckvermögen des Bundes

    Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Innovationsgutscheins beantragen. Die Rentenbank reicht die Kombination aus Förderkredit und Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank.

    Förderfähig sind agrarnahe Start-ups mit einer innovativen Geschäftsidee in der Frühfinanzierungsphase. Ziel ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft zu erhöhen.

    Konditionen

    Art der Förderung

    Nachrangdarlehen

    • bis zu EUR 800.000
    • Laufzeiten von zwei bis zehn Jahren
    • zehn Prozent Eigenmittel notwendig

    Zuschuss

    • bis zu 90 % für notwendige Ausgaben für Beratungsleistungen
    • begrenzt auf 15 % der Darlehenssumme, maximal EUR 50.000
    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Landwirtschaftliche Rentenbank mit.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    innovative kleine Unternehmen (KU,

    • aus dem agrarnahen Wirtschaftsbereich,
    • die nicht an der Börse notiert sind,
    • bis zu fünf Jahre nach Gründung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

           

    Verfahrensablauf

    Prüfen Sie die detaillierten Voraussetzungen anhand der 'Checkliste Förderfähigkeit' im Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erfüllt Ihr Unternehmen die Förder-Voraussetzungen, nehmen Sie Kontakt zur Rentenbank auf. Die Rentenbank berät Sie und informiert über die weiteren Schritte zur Antragstellung.

    Fristen

    • Antragstellung: vor Beginn Ihres Vorhabens
    • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en