• Geyer (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Innovationsförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank aus dem Zweckvermögen des Bundes Gewährung

Start-up-Förderung beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Innovationsgutscheins beantragen. Die Rentenbank reicht die Kombination aus Förderkredit und Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank.

Beschreibung

Antrag auf Gewährung eines Nachrangdarlehens in Verbindung mit einem Zuschuss aus dem Zweckvermögen des Bundes

Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Innovationsgutscheins beantragen. Die Rentenbank reicht die Kombination aus Förderkredit und Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank.

Förderfähig sind agrarnahe Start-ups mit einer innovativen Geschäftsidee in der Frühfinanzierungsphase. Ziel ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft zu erhöhen.

Konditionen

Art der Förderung

Nachrangdarlehen

  • bis zu EUR 800.000
  • Laufzeiten von zwei bis zehn Jahren
  • zehn Prozent Eigenmittel notwendig

Zuschuss

  • bis zu 90 % für notwendige Ausgaben für Beratungsleistungen
  • begrenzt auf 15 % der Darlehenssumme, maximal EUR 50.000
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Ansprechpartner

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Landwirtschaftliche Rentenbank mit.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

innovative kleine Unternehmen (KU,

  • aus dem agrarnahen Wirtschaftsbereich,
  • die nicht an der Börse notiert sind,
  • bis zu fünf Jahre nach Gründung

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

       

Verfahrensablauf

Prüfen Sie die detaillierten Voraussetzungen anhand der 'Checkliste Förderfähigkeit' im Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erfüllt Ihr Unternehmen die Förder-Voraussetzungen, nehmen Sie Kontakt zur Rentenbank auf. Die Rentenbank berät Sie und informiert über die weiteren Schritte zur Antragstellung.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn Ihres Vorhabens
  • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en