• Kamenz / Kamjenc (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

Lehrerbildungsabschlüsse an Hoch- und Fachschulen der DDR, Anerkennung beantragen

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter. Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung für Hoch- und Fachschulen erworbene Lehrerbildungsabschlüssen eine Bescheinigung über die Bewertung des Lehrerbildungsabschlusses.

Beschreibung

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter. Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung für Hoch- und Fachschulen erworbene Lehrerbildungsabschlüssen eine Bescheinigung über die Bewertung des Lehrerbildungsabschlusses.

Ansprechpartner

Standort Dresden (Standort Dresden)

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde), die der Bewertung unterzogen werden soll
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
  • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen
  • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
  • gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll

Voraussetzungen

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Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

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Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden auf und lassen Sie sich beraten.
  • Reichen Sie Ihren Antrag beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen ein.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags und Bewertung des Lehrbildungsabschlusses erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

keine

Kosten

variabel

Hinweis: Über die anfallenden Gebühren informiert Sie der Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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