Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette erwerben

    In den Umweltzonen mehrerer Städte in Deutschland bestehen Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind.

    Beschreibung

    In den Umweltzonen mehrerer Städte in Deutschland bestehen Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind.

    Hinweis zur zuständigen Stelle:

    Die Feinstaubplakette erhalten Sie außer bei den Kfz-Zulassungsbehörden auch bei den Prüforganisationen.

    Ansprechpartner

    SG Kfz-Zulassungsbehörde (SG Kfz-Zulassungsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauboldstraße 7

    01239 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 4888008

    E-Mail: kfz-zulassung@dresden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

    Voraussetzungen

    Sie erhalten für Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wenn es zu einer der Schadstoffgruppen zwei bis vier gehört:

    • Schadstoffgruppe zwei: rote Plakette
    • Schadstoffgruppe drei: gelbe Plakette
    • Schadstoffgruppe vier: grüne Plakette

    Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe eins (ältere Benziner vor Euro eins und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro eins oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden.

    Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der vier Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden:

    • alter Fahrzeugschein: Ziffer eins, die fünfte und sechste Stelle
    • neue Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld 14.1, die rechten beiden Ziffern

    Tipp: Die oben genannten Prüforganisationen bieten online die Möglichkeit an, die Schadstoffgruppe anhand der Fahrzeugpapiere zu ermitteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

                

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an eine der zuständigen Stellen. Diese ermittelt, ob Ihrem Fahrzeug eine Feinstaubplakette zugeteilt werden kann und wenn ja, welche. Anschließend wird sie Ihnen ausgehändigt.

    Kennzeichnen Sie Ihr Fahrzeug mit der Feinstaubplakette. Sie müssen sie dazu von innen und deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen. Um eine reibungslose Kontrolle der Fahrzeuge in den Umweltzonen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diese am rechten Rand der Windschutzscheibe anzubringen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Bei den Kfz-Zulassungsbehörden: EUR 5,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en