Unterhaltung weiterer Beratungsstellen Genehmigung

    Steuerberatung, Genehmigung für weiterer Beratungsstellen beantragen

    Um eine weitere Beratungsstelle unterhalten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen. Eine Erteilung kann nur dann erfolgen, wenn dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird. [...]

    Beschreibung

    Um eine weitere Beratungsstelle unterhalten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen. Eine Erteilung kann nur dann erfolgen, wenn dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird. [...]

    Leiter der weiteren Beratungsstelle muss jeweils ein anderer Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Beratungsstelle oder in deren Nahbereich hat.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emil-Fuchs-Straße 2

    04105 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: kammer@sbk-sachsen.de

    Fax: +49 341 56336-20

    Telefon Festnetz: +49 341 56336-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag (Original)

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­Informationen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    ­

    Fristen

    • keine

    Kosten

    Kosten: EUR 160,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en