Steuerberatung, Genehmigung für weiterer Beratungsstellen beantragen
Beschreibung
Um eine weitere Beratungsstelle unterhalten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen. Eine Erteilung kann nur dann erfolgen, wenn dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird. [...]
Leiter der weiteren Beratungsstelle muss jeweils ein anderer Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Beratungsstelle oder in deren Nahbereich hat.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag (Original)
Voraussetzungen
- keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 34 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Sachsen
Rechtsbehelf
Informationen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Verfahrensablauf
Fristen
- keine
Kosten
Kosten: EUR 160,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen