Reisepass Statusabfrage

    Reisepass, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen

    Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Reisepasses beträgt zwei bis sechs Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit telefonisch, persönlich oder in vielen Fällen auch per E-Mail abfragen.

    Beschreibung

    Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Reisepasses beträgt zwei bis sechs Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit telefonisch, persönlich oder in vielen Fällen auch per E-Mail abfragen.

    Einige Behörden bieten Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet zu informieren, ob der neue Ausweis schon da ist und abgeholt werden kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Großröhrsdorf (Stadt Großröhrsdorf)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    01897 Großröhrsdorf

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    01900 Großröhrsdorf

    Kontakt

    E-Mail: info@grossroehrsdorf.de

    Fax: +49 35952 283-50

    Telefon Festnetz: +49 35952 283-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für eine Statusabfrage sollten Sie die Nummer des beantragten Reisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben) parat haben. In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.

    Voraussetzungen

    ­

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    • Mancherorts wird bei der Beantragung des Reisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
    • Sie können auch mit Hilfe von Amt24 ermitteln, ob die Passbehörde eine Online-Abfrage anbietet. Geben Sie dazu in der Ortsauswahl Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe. Bietet die Behörde eine Online-Abfrage an, so finden Sie einen Link unter "Formulare & Online-Dienste".
    • Bietet die Behörde keinen Online-Dienst an, so können Sie jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en