Reisepass, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Beschreibung
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Reisepasses beträgt zwei bis sechs Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit telefonisch, persönlich oder in vielen Fällen auch per E-Mail abfragen.
Einige Behörden bieten Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet zu informieren, ob der neue Ausweis schon da ist und abgeholt werden kann.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Für eine Statusabfrage sollten Sie die Nummer des beantragten Reisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben) parat haben. In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Paßgesetz (PaßG) - Ausstellung eines Passes
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Reisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Sie können auch mit Hilfe von Amt24 ermitteln, ob die Passbehörde eine Online-Abfrage anbietet. Geben Sie dazu in der Ortsauswahl Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe. Bietet die Behörde eine Online-Abfrage an, so finden Sie einen Link unter "Formulare & Online-Dienste".
- Bietet die Behörde keinen Online-Dienst an, so können Sie jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen