Wohnungssicherung

    Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe)

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

    Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Suchen Sie als Erstes den Kontakt zu Ihrem Vermieter beziehungsweise zu Ihrer Vermieterin. Sofern Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, können Sie mit ihm oder ihr zum Beispiel eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Mietschuld vereinbaren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung (Sachgebiet Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochwaldstraße 29

    02763 Zittau

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 1

    02906 Niesky

    Hausanschrift

    Lunitz 10

    02826 Görlitz

    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 2140

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    • formloser Antrag
    • Mietvertrag
    • Kündigung oder Räumungsklage
    • aktuelle Aufstellung über den Mietrückstand – als "Mietkontenspiegel" beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin erhältlich
    • Einkommensnachweise (zum Beispiel Leistungsbescheide und Gehaltsabrechnungen)
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate

    Falls nötig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    • drohende Wohnungslosigkeit wegen Kündigung oder Räumungsklage aufgrund von Mietrückständen
    • die monatliche Miete muss angemessen sein
    • die Zahlung der zukünftigen Mieten muss gesichert sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    • Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen.
    • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Falls die Mietschulden übernommen werden, erhält der Vermieter in der Regel die Zahlung direkt von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    keine

    Kosten

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rietschen / Rěčicy

    Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft z. B. bei Miet-/Stromschulden können gemäß § 36 SGB XII als Darlehen übernommen werden. Es erfolgt die Prüfung je Einzelfall. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Vorzugsweise sollte vorab eine Terminvereinbarung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en