Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe)
Hinweise für Niesky
Beschreibung
Hinweise für Niesky
Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.
Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Suchen Sie als Erstes den Kontakt zu Ihrem Vermieter beziehungsweise zu Ihrer Vermieterin. Sofern Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, können Sie mit ihm oder ihr zum Beispiel eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Mietschuld vereinbaren.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sachgebiet Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung (Sachgebiet Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung)
Adresse
Besucheranschrift
Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 2140
Internet
erforderliche Unterlagen
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- formloser Antrag
- Mietvertrag
- Kündigung oder Räumungsklage
- aktuelle Aufstellung über den Mietrückstand – als "Mietkontenspiegel" beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin erhältlich
- Einkommensnachweise (zum Beispiel Leistungsbescheide und Gehaltsabrechnungen)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Falls nötig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
Voraussetzungen
Hinweise für Niesky
- drohende Wohnungslosigkeit wegen Kündigung oder Räumungsklage aufgrund von Mietrückständen
- die monatliche Miete muss angemessen sein
- die Zahlung der zukünftigen Mieten muss gesichert sein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Niesky
- § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
Rechtsbehelf
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Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
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- Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen.
- Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Falls die Mietschulden übernommen werden, erhält der Vermieter in der Regel die Zahlung direkt von der zuständigen Stelle.
Fristen
Hinweise für Niesky
keine
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft z. B. bei Miet-/Stromschulden können gemäß § 36 SGB XII als Darlehen übernommen werden. Es erfolgt die Prüfung je Einzelfall. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Vorzugsweise sollte vorab eine Terminvereinbarung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen