• Burgstädt (Landkreis Mittelsachsen, Sachsen)
Mietrückstände Übernahme SGB XII

Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe)

Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

Beschreibung

Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Suchen Sie als Erstes den Kontakt zu Ihrem Vermieter beziehungsweise zu Ihrer Vermieterin. Sofern Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, können Sie mit ihm oder ihr zum Beispiel eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Mietschuld vereinbaren.

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Ansprechpartner

Landratsamt Mittelsachsen (Landratsamt Mittelsachsen)

Adresse

Hausanschrift

Frauensteiner Straße 43

09599 Freiberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3731 799-0

Fax: +49 3731 799-3250

E-Mail: landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Mietvertrag
  • Kündigung oder Räumungsklage
  • aktuelle Aufstellung über den Mietrückstand – als "Mietkontenspiegel" beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin erhältlich
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Leistungsbescheide und Gehaltsabrechnungen)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Falls nötig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

Voraussetzungen

  • drohende Wohnungslosigkeit wegen Kündigung oder Räumungsklage aufgrund von Mietrückständen
  • die monatliche Miete muss angemessen sein
  • die Zahlung der zukünftigen Mieten muss gesichert sein

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen.
  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Falls die Mietschulden übernommen werden, erhält der Vermieter in der Regel die Zahlung direkt von der zuständigen Stelle.

Fristen

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

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Sprache: en