Mitteilung einer Körperschaft oder Vereinigung an das Finanzamt Auskunft

    Verein beim Finanzamt anmelden

    Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 2

    01099 Dresden

    Lieferanschrift

    Postfach 100655

    01076 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (351) 827-19999

    Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Finanzamt Eilenburg (Finanzamt Eilenburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 8

    04838 Eilenburg

    Lieferanschrift

    PF 1133

    04831 Eilenburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (3423) 660-460

    Telefon Festnetz: +49 (3423) 660-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vereinssatzung
    • Gründungsprotokoll
    • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    • Nachweis der Eintragung im Vereinsregister

    Gegebenenfalls fordert das Finanzamt Unterlagen nach.

    Voraussetzungen

    Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein. Dazu gehören:

    • Wahl des Vorstands
    • Einigung über die Vereinssatzung
    • Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
    • § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
    • § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
    • § 97 AO – Vorlage von Urkunden

    Rechtsbehelf

    Einspruch   

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie dem Finanzamt die Vereinsgründung in einem formlosen Schreiben mit.

    Fristen

    Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en