• Löbnitz (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Mitteilung einer Körperschaft oder Vereinigung an das Finanzamt Auskunft

Verein beim Finanzamt anmelden

Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.

Beschreibung

Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.

Ansprechpartner

Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

Adresse

Hausanschrift

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Lieferanschrift

Postfach 100655

01076 Dresden

Kontakt

E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

Fax: +49 (351) 827-19999

Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Finanzamt Eilenburg (Finanzamt Eilenburg)

Adresse

Hausanschrift

Walther-Rathenau-Straße 8

04838 Eilenburg

Lieferanschrift

PF 1133

04831 Eilenburg

Kontakt

E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

Fax: +49 (3423) 660-460

Telefon Festnetz: +49 (3423) 660-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Vereinssatzung
  • Gründungsprotokoll
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Nachweis der Eintragung im Vereinsregister

Gegebenenfalls fordert das Finanzamt Unterlagen nach.

Voraussetzungen

Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein. Dazu gehören:

  • Wahl des Vorstands
  • Einigung über die Vereinssatzung
  • Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist

Rechtsgrundlage(n)

  • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
  • § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
  • § 97 AO – Vorlage von Urkunden

Rechtsbehelf

Einspruch

Verfahrensablauf

Teilen Sie dem Finanzamt die Vereinsgründung in einem formlosen Schreiben mit.

Fristen

Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 06.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en