Mitteilung einer Körperschaft oder Vereinigung an das Finanzamt Auskunft
Verein beim Finanzamt anmelden
Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
Beschreibung
Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
Ansprechpartner
Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Nachweis der Eintragung im Vereinsregister
Gegebenenfalls fordert das Finanzamt Unterlagen nach.
Voraussetzungen
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein. Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist
Rechtsgrundlage(n)
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO – Vorlage von Urkunden
Rechtsbehelf
Einspruch
Verfahrensablauf
Teilen Sie dem Finanzamt die Vereinsgründung in einem formlosen Schreiben mit.
Fristen
Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen