Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastung, Zulassung als Fachbetrieb beantragen
Beschreibung
Antrag auf Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen darüber hinaus der zuständigen Behörde jeweils vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.
Grundsätzlich ist die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe sowohl Betrieben als auch Privatleuten verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Ansprechpartner
Referat 52, Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut (Referat 52, Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie mit der zuständigen Stelle ab.
Voraussetzungen
- Nachweis der Sachkunde, Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen
- betriebliche Ausstattung gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Rechtsgrundlage(n)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Nr. 25 Tarifstelle 5.3
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Zulassung als Fachbetrieb nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie über die Internetseite "Gefahrstoffe" der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen oder die Formular- und Download-Seite der Landesdirektion Sachsen (siehe –> Weiterführende Informationen).
Fristen
Kosten
EUR 150.00 bis 2.500
Gültigkeitsgebiet
Sachsen