Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

    Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastung, Zulassung als Fachbetrieb beantragen

    Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen darüber hinaus der zuständigen Behörde jeweils vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.

    Beschreibung

    Antrag auf Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen darüber hinaus der zuständigen Behörde jeweils vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.

    Grundsätzlich ist die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe sowohl Betrieben als auch Privatleuten verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis
    • Tätigkeitsbezogene Arbeitspläne/Gefährdungsbeurteilung
    • Betriebsanweisungen
    • Vorsorgenachweis
    • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung (konkretisiert in der TRGS 519)
    • Prüfbescheinigungen (beispielsweise Geräteüberprüfungen)
    • Nachweis des möglichen Geräte-Leasing
    • Nachweis über praktische Erfahrung des Aufsichtsführenden
    • Referenzen bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten

    Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie mit der zuständigen Stelle ab.

    Voraussetzungen

    • Nachweis der Sachkunde, Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen
    • betriebliche Ausstattung gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 über den Umgang mit Asbest, um Personen vor gesundheitlichen Gefahren durch Asbest zu schützen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung als Fachbetrieb nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie über die Internetseite "Gefahrstoffe" der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen oder die Formular- und Download-Seite der Landesdirektion Sachsen (siehe –> Weiterführende Informationen).

    Fristen

    vor Aufnahme der Tätigkeiten

    Kosten

    EUR 210 bis 3.000

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zulassung ist für ganz Deutschland gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en