Ehrenamtsförderung "Wir für Sachsen" beantragen
Beschreibung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil 2, Buchstabe A, Ziffer I. der Richtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus)
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms "Wir für Sachsen" das bürgerschaftliche Engagement. Über das Programm können ehrenamtlich Engagierte auf Antrag eine pauschale, monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Damit werden Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (wie zum Beispiel Fahrtkosten und Büroausgaben), teilweise abgedeckt.
Das Verfahren wird ausschließlich digital durchgeführt.
Für welche Bereiche ist eine Förderung möglich?
Gefördert werden kann das ehrenamtliche Engagement in Projekten, beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Engagment für Kinder und Jugendliche,
- Engagement für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen,
- Integration von Menschen mit Migrationshintergrund,
- Hilfe für Menschen in Notsituationen,
- Engagement für Demokratie und Gesellschaft,
- Umwelt-, Klima- und Naturschutz,
- Kultur, Soziokultur,
- Bildung,
- Heimat- und Brauchtumspflege,
- Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen.
- Gesundheitsförderung,
- Sport,
- Verkehrssicherheit und Mobilität,
Auf welchen Grundsätzen beruht bürgerschaftliches Engagement?
Bürgerschaftliches Engagement ist
- freiwillig,
- nicht auf materiellen Gewinn gerichtet,
- gemeinwohlorientiert,
- öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum angesiedelt und
- wird in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt.
Wer begleitet die Fördermittelvergabe?
Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger) erhalten die Zuwendung zentral über die Bürgerstiftung Dresden. Ein Landesbeirat gibt grundsätzliche Anregungen für die Umsetzung des Programms im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Darüber hinaus können Regionalbeiräte die Bürgerstiftung Dresden bei der Entscheidung beraten.
Konditionen
Art der Förderung
Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung
Höhe
pauschale monatliche Aufwandsentschädigung je Person von 35,00 bis zu 45,00 Euro; die konkrete Höhe für das jeweilige Förderjahr wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel sowie des Antragsvolumens festgelegt.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
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alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Team "Wir für Sachsen" (Team "Wir für Sachsen")
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 31449088
Telefon Festnetz: +49 351 31435599
erforderliche Unterlagen
Alle Unterlagen sind über folgendes Portal einzureichen: www.wfs-foerderportal.de
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger):
- die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden,
- Vereine, Verbände sowie Stiftungen und andere juristische Personen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind,
- Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Projektträger verwenden die Zuwendung zur Erstattung von Aufwendungen der in ihren Projekten tätigen Ehrenamtlichen.
Voraussetzungen bei Ehrenamtlichen
Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn
- das bürgerschaftliche Engagement des einzelnen Ehrenamtlichen durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich beträgt,
- die betreffenden Ehrenamtlichen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben,
- die betreffenden Ehrenamtlichen nicht beim Projektträger im selben Tätigkeitsbereich hauptamtlich beschäftigt sind und
- diese Ehrenamtlichen nicht für denselben Zweck oder für dieselbe ehrenamtliche Tätigkeit und denselben Zeitraum bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst werden. Zulässig ist eine Erhöhung der Pauschale aus Eigen- oder Drittmitteln bis zur Höhe von insgesamt 70 Euro pro Monat.
Von der Förderung ausgeschlossen:
siehe Merkblatt "Wir für Sachsen – Ausschlusskriterien"
Rechtsgrundlage(n)
- Teil 2, Buchstabe A, Ziffer I. der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus) vom 26. August 2021
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
- Die Projektträger reichen ihren Antrag ausschließlich online über das Förderportal ein.
- Bearbeitung der Anträge durch die Bürgerstiftung Dresden.
- Der Projektträger und die Bürgerstiftung Dresden schließen einen Zuwendungsvertrag ab. Dieser wird im Förderportal zur Verfügung gestellt.
- Die Projektträger fordern die Zuwendung über das Förderportal an.
- Innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes reicht der Projektträger einen einfachen Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Nachweis der Ausreichnung der bewilligten Mittel an die Ehrenamtlichen über das Förderportal ein.
Fristen
Anträge für das jeweilige Folgejahr können vom 01.09. bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen