Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Anerkennung

    Fortbildungsveranstaltung gemäß ChemOzonSchichtV anerkennen lassen

    Die erforderliche Sachkunde von Personen, die bestimmte Arbeiten – wie die Rückgewinnung oder die Rücknahme von ozonschichtschädigenden Kältemitteln sowie die Inspektion und Wartung von enthaltenden Einrichtungen - durchführen, wird unter anderem durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Diese Fortbildungsveranstaltung muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein.

    Beschreibung

    Die erforderliche Sachkunde von Personen, die bestimmte Arbeiten – wie die Rückgewinnung oder die Rücknahme von ozonschichtschädigenden Kältemitteln sowie die Inspektion und Wartung von enthaltenden Einrichtungen - durchführen, wird unter anderem durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Diese Fortbildungsveranstaltung muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Chemikalienrechtsvollzug (Chemikalienrechtsvollzug)

    Adresse

    Hausanschrift

    Braustraße 2

    04107 Leipzig

    Hausanschrift

    Altchemnitzer Straße 41

    09120 Chemnitz

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 2

    01099 Dresden

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Lehrplan für die Fortbildungsveranstaltung
    • Liste der erforderlichen Messgeräte und Apparate für die praxisnahe Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
    • Muster eines Nachweises über die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung
    • Liste der Lehrkräfte mit Angaben zu deren Qualifikation

    Voraussetzungen

    Die anzuerkennende Fortbildungsveranstaltung muss die für den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören Kenntnisse über

    • Anlagetechnik
    • die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie
    • die wesentlichen Eigenschaften der betreffenden Stoffe und Zubereitungen/Gemische und die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren vermittelt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Den Antrag stellen Sie formlos.

    • Die Landesdirektion Sachsen überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragsunterlagen.
    • Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt sie die Fortbildungsveranstaltung an.
    • Falls erforderlich kann sie fehlende Unterlagen nachfordern.

    Bei allen Fragen zum Ablauf des Verfahrens können Sie sich an die Landesdirektion Sachsen wenden.

    Fristen

    • Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde: maximal drei Monate

    Hinweis: Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

    Bearbeitungsdauer

     

    Kosten

    EUR 160,00 bis EUR 959,00

    Hinweise (Besonderheiten)

     

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en