Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Lotterie, Ausspielung

    Öffentliche Lotterie oder Ausspielung, Einzelgenehmigung beantragen

    Lotterien und Ausspielungen werden unter dem Begriff des öffentlichen Glücksspiels zusammengefasst. Sie sind im Freistaat Sachsen grundsätzlich erlaubnispflichtig.

    Beschreibung

    Antrag auf Genehmigung einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung nach § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Glücksspielstaats­vertrag 2021 (GlüStV 2021)

    Lotterien und Ausspielungen werden unter dem Begriff des öffentlichen Glücksspiels zusammengefasst. Sie sind im Freistaat Sachsen grundsätzlich erlaubnispflichtig.

    Unter Lotterie versteht man ein Glücksspiel, dessen Teilnehmende gegen Zahlung eines Entgeltes die Chance eingeräumt wird, einen Geldgewinn zu erlangen. Bei einer Ausspielung können an Stelle von Geld Sachen oder geldwerte Vorteile gewonnen werden. Tombolas sind Ausspielungen mit Sachgewinnen. Beiden ist gemeinsam, dass der Gewinn vom Zufall abhängt.

    Kleine Lotterien und Ausspielungen

    Sogenannte Kleine Lotterien und Ausspielungen fallen unter die Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) und müssen nur angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • Kopie der Satzung
    • Freistellungsbescheid des Finanzamtes
    • Gewinnplan (Auflistung aller Gewinne mit deren Wertangabe)

    Voraussetzungen

    • geplante Veranstaltung einer Lotterie oder Ausspielung, die nicht die Voraussetzungen der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) erfüllt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Fordern Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck bei der Landesdirektion Sachsen an.
    • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Landesdirektion Sachsen prüft umgehend Ihren Antrag und gibt Ihnen schriftlich Bescheid.
    • Wurde Ihnen die Genehmigung erteilt, melden Sie die Lotterie oder Ausspielung beim Finanzamt Chemnitz-Mitte an.
    • Nach Abschluss der Lotterie oder Ausspielung legen Sie der Landesdirektion Sachsen (Dienststelle Leipzig) den Verwendungsnachweis vor, aus dem hervorgeht, dass der Reinertrag gemeinnützigen Zwecken zugeführt wurde.

    Fristen

    • Bearbeitungszeit: mindestens zwei Monate
    • Vorlage des Verwendungsnachweises: Frist laut Genehmigungsbescheid
    • Anmeldung beim Finanzamt: rechtzeitig vor der Veranstaltung

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: 1,5 Promille des Gesamtverkaufswertes (abzüglich Lotteriesteuer) der auszugebenden Lose – mindestens EUR 50,00, höchstens EUR 10.000

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en