elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Personalausweis, Online-Ausweisfunktion entsperren lassen

    Es kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde. Haben Sie Ihre eingeschaltete Online-Ausweisfunktion zwischenzeitlich sperren lassen, können Sie diese in dem Fall natürlich wieder entsperren lassen.

    Beschreibung

    Es kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde. Haben Sie Ihre eingeschaltete Online-Ausweisfunktion zwischenzeitlich sperren lassen, können Sie diese in dem Fall natürlich wieder entsperren lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Wilthen (Stadt Wilthen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5

    02681 Wilthen

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    02679 Wilthen

    Kontakt

    E-Mail: briefkasten@wilthen.de

    Fax: 03592 3854-99

    Telefon Festnetz: 03592 3854-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gemeinde Elsterheide (Gemeinde Elsterheide)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 36

    02979 Elsterheide

    Lieferanschrift

    Am Anger 36

    02979 Elsterheide

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@elsterheide.de

    Fax: 03571 403644

    Telefon Festnetz: 03571 4801-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisepass, Geburts- oder Eheurkunde

    Voraussetzungen

    ­­

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­­

    Verfahrensablauf

    Aus Sicherheitsgründen können Sie die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion nur persönlich vornehmen lassen. Eine Vertretung ist hierfür nicht möglich. Auch eine Entsperrung über den Sperrnotruf ist nicht möglich.

    Sie teilen der Personalausweisbehörde ihr Anliegen (Entsperrersuchen) vor. Nachdem Sie identifiziert wurden, wird die Personalausweisbehörde die Entsperrung veranlassen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion wird unverzüglich veranlasst.

    Veranlassen Sie die Entsperrung bei der Gemeinde, die Ihren Personalausweis auch ausgestellt hat, wird die Entsperrung in der Regel sofort durchgeführt, so dass Sie auf die Information der erfolgreich durchgeführten Entsperrung gleich warten können.

    Nehmen Sie die Entsperrung bei der Gemeinde Ihres aktuellen Wohnortes vor, die aber Ihren Personalausweis nicht ausgestellt hat, wird sie Ihr Entsperrersuchen in der Regel sofort an Ihre "ausstellende Personalausweisbehörde" weiterleiten, damit diese unverzüglich die Entsperrung veranlasst. Dies kann wegen unterschiedlicher Dienstzeiten der Behörden und längerer Kommunikationswege jedoch gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en