• Radibor / Radwor (Landkreis Bautzen, Sachsen)
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

Personalausweis, Online-Ausweisfunktion entsperren lassen

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde. Haben Sie Ihre eingeschaltete Online-Ausweisfunktion zwischenzeitlich sperren lassen, können Sie diese in dem Fall natürlich wieder entsperren lassen.

Beschreibung

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde. Haben Sie Ihre eingeschaltete Online-Ausweisfunktion zwischenzeitlich sperren lassen, können Sie diese in dem Fall natürlich wieder entsperren lassen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Gemeinde Radibor (Gemeinde Radibor)

Adresse

Hausanschrift

Alois-Andritzki-Straße 2

02627 Radibor

Lieferanschrift

Alois-Andritzki-Straße 2

02627 Radibor

Kontakt

E-Mail: gemeinde@radibor.de

Fax: +49 35935 / 216 42

Telefon Festnetz: +49 35935 / 216 30

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Gemeinde Elsterheide (Gemeinde Elsterheide)

Adresse

Hausanschrift

Am Anger 36

02979 Elsterheide

Lieferanschrift

Am Anger 36

02979 Elsterheide

Kontakt

E-Mail: gemeinde@elsterheide.de

Fax: 03571 403644

Telefon Festnetz: 03571 4801-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass, Geburts- oder Eheurkunde

Voraussetzungen

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Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

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Verfahrensablauf

Aus Sicherheitsgründen können Sie die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion nur persönlich vornehmen lassen. Eine Vertretung ist hierfür nicht möglich. Auch eine Entsperrung über den Sperrnotruf ist nicht möglich.

Sie teilen der Personalausweisbehörde ihr Anliegen (Entsperrersuchen) vor. Nachdem Sie identifiziert wurden, wird die Personalausweisbehörde die Entsperrung veranlassen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion wird unverzüglich veranlasst.

Veranlassen Sie die Entsperrung bei der Gemeinde, die Ihren Personalausweis auch ausgestellt hat, wird die Entsperrung in der Regel sofort durchgeführt, so dass Sie auf die Information der erfolgreich durchgeführten Entsperrung gleich warten können.

Nehmen Sie die Entsperrung bei der Gemeinde Ihres aktuellen Wohnortes vor, die aber Ihren Personalausweis nicht ausgestellt hat, wird sie Ihr Entsperrersuchen in der Regel sofort an Ihre "ausstellende Personalausweisbehörde" weiterleiten, damit diese unverzüglich die Entsperrung veranlasst. Dies kann wegen unterschiedlicher Dienstzeiten der Behörden und längerer Kommunikationswege jedoch gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en