Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern Anerkennung
Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse anderer Bundesländer, Anerkennung beantragen
Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen anderer Bundesländer ohne bundesweite Gültigkeit können auf Antrag durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als einem sächsischen Abschluss der Berufsfachschule oder Fachschule gleichwertig anerkannt werden.
Beschreibung
Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen anderer Bundesländer ohne bundesweite Gültigkeit können auf Antrag durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als einem sächsischen Abschluss der Berufsfachschule oder Fachschule gleichwertig anerkannt werden.
Ansprechpartner
Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen (Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 44 44
02634 Bautzen
Kontakt
De-Mail: poststelle@lasub.smk-sachsen.de-mail.de
Telefon Festnetz: +49 351 8439 880
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der beruflichen Schule
- bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (zum Beispiel Eheurkunde)
- ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen, Einzelheiten entnehmen Sie dem Bescheid.
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf und lassen Sie sich beraten.
- Reichen Sie bei diesem Ihren Antrag (formloses Schreiben) mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Befähigungsnachweises mit einem sächsischen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid oder Informationen zur Vergleichbarkeit.
Fristen
keine Informationen
Kosten
keine Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen