Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern Anerkennung

    Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse anderer Bundesländer, Anerkennung beantragen

    Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen anderer Bundesländer ohne bundesweite Gültigkeit können auf Antrag durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als einem sächsischen Abschluss der Berufsfachschule oder Fachschule gleichwertig anerkannt werden.

    Beschreibung

    Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen anderer Bundesländer ohne bundesweite Gültigkeit können auf Antrag durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als einem sächsischen Abschluss der Berufsfachschule oder Fachschule gleichwertig anerkannt werden.

    Ansprechpartner

    Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen (Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Nagel-Straße 1

    02625 Bautzen

    Postfachadresse

    Postfach 44 44

    02634 Bautzen

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der beruflichen Schule
    • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (zum Beispiel Eheurkunde)
    • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen, Einzelheiten entnehmen Sie dem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf und lassen Sie sich beraten.
    • Reichen Sie bei diesem Ihren Antrag (formloses Schreiben) mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Befähigungsnachweises mit einem sächsischen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid oder Informationen zur Vergleichbarkeit.

    Fristen

    keine Informationen

    Kosten

    keine Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en