• Bahretal (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen)
Grundpfandrechte im Grundbuch Eintragung

Belastung eines Grundstücks mit Hypothek oder Grundschuld, Bestellung des Grundpfandrechts

Hypothek und Grundschuld zählen zu den Grundpfandrechten. Sie dienen meist dazu, Kredite abzusichern, indem den Inhabern* der Grundpfandrechte ermöglicht wird, notfalls Geldsummen aus dem Grundstück zurückzuerhalten.

Beschreibung

Hypothek und Grundschuld zählen zu den Grundpfandrechten. Sie dienen meist dazu, Kredite abzusichern, indem den Inhabern* der Grundpfandrechte ermöglicht wird, notfalls Geldsummen aus dem Grundstück zurückzuerhalten.

Hinweis: Im Einzelnen sind zahlreiche Fallgestaltungen vorstellbar. Deshalb ist eine Einzelberatung unerlässlich.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Grundschuld oder Hypothek?

In der Praxis hat sich die Grundschuld gegenüber der Hypothek durchgesetzt, denn die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung (ein bestimmtes Darlehen), während die Grundschuld beliebig oft als Sicherheit auch für neue Darlehen verwendet werden kann, allerdings nur bis zum eingetragenen Betrag der Grundschuld.

Der Sicherungsvertrag

Der Eigentümer und eine Kredit gewährende Bank regeln deshalb in einem weiteren Vertrag (dem sogenannten Sicherungsvertrag, auch Zweckerklärung), welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden. Sie sollten sich, bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Sicherungsvertrag setzen, über dessen genauen Umfang informieren und gegebenenfalls rechtskundigen Rat einholen. Aus dem Sicherungsvertrag ergibt sich in der Regel auch Näheres zur Art der Rückgewähr.

Die Grundbucheintragung

Grundpfandrechte müssen im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundpfandrecht wird regelmäßig bei einer Notarin oder einem Notar bestellt. Dort werden die Erklärungen, die für die Eintragung, Abtretung oder Löschung eines Grundpfandrechtes erforderlich sind, abgegeben. Der Notar bereitet die Unterlagen vor, erklärt die oft recht komplizierten Klauseln und sorgt für die korrekte Grundbucheintragung.

Ansprechpartner

Amtsgericht Pirna (Amtsgericht Pirna)

Adresse

Hausanschrift

Schloßhof 7

01796 Pirna

Lieferanschrift

Postfach 2

01784 Pirna

Kontakt

Fax: +49 (0)3501 765-150

Telefon Festnetz: +49 (0)3501 765-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • unterschiedlich (je nach Einzelfall)

Informieren Sie sich bei Ihrem Notar oder beim Amtsgericht (Grundbuchamt), welche Dokumente Sie benötigen.

Voraussetzungen

unterschiedlich je nach Fallgestaltung

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

  • unterschiedlich (je nach Einzelfall)

Fristen

keine

Kosten

Je nach Einzelfall fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Informieren Sie sich bei Ihrem Notar oder beim Amtsgericht (Grundbuchamt), mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Unter bestimmten Umständen braucht die Bank den Grundstückseigentümer nicht vor Gericht auf Duldung der Zwangsvollstreckung zu verklagen.
  • Dies ist dann der Fall, wenn sich der Grundstückseigentümer in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung so unterworfen hat, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll und diese Unterwerfung auch im Grundbuch eingetragen ist.
  • Eine solche Unterwerfungserklärung finden Sie in den Formularen für Grundschulden. Vollstreckt der Gläubiger aber zu Unrecht, steht dem Eigentümer selbstverständlich der Rechtsweg offen, um sich zu verteidigen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en