• Nossen (Landkreis Meißen, Sachsen)
Arbeitshilfen für behinderte Menschen

Arbeitshilfen für behinderte Menschen zur Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen beantragen

Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten, zahlt der zuständige Rehabilitationsträger Zuschüsse für eine erforderliche behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

Beschreibung

Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten, zahlt der zuständige Rehabilitationsträger Zuschüsse für eine erforderliche behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

Wenn Sie mit einer Behinderung leben, kann die Agentur für Arbeit Ihnen bei folgenden Fragen behilflich sein:

  • Wie kann ich wieder ins Berufsleben einsteigen?
  • Wie kann ich meinen Arbeitsplatz an meine Bedürfnisse anpassen?
  • Welche Hilfen gibt es für mich?

Ihre Agentur für Arbeit unterstützt Sie vor und während der Ausbildung, bei der beruflichen Weiterbildung und im Berufsalltag.

Wichtig: Kontaktieren Sie zuerst das Integrationsamt oder prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber* zu einer behindertengerechten Ausgestaltung verpflichtet ist.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Meißen (Geschäftsstelle Meißen)

Adresse

Hausanschrift

Loosestr. 17-19

01662 Meißen

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit (Die Dienststelle ist derzeit nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Wir sind aber weiter für Sie da!) Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0049800 4 5555 00

E-Mail: jobcenter.mei@kreis-meissen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Vorgeschriebene Formulare (von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt)

Voraussetzungen

  • Das Integrationsamt übernimmt keine Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung.
  • Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

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Verfahrensablauf

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare. Die Antragstellung ist jedoch auch bei jedem Sozialleistungsträger und jedem Rehabilitationsträger möglich.

  • Sollte die Bundesagentur für Arbeit feststellen, dass ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, wird Ihr Antrag entsprechend weitergeleitet.
  • Über den Eingang und gegebenenfalls die Weiterleitung Ihres Antrages werden Sie schriftlich informiert.

Fristen

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en