Arbeitshilfen für behinderte Menschen

    Arbeitshilfen für behinderte Menschen zur Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen beantragen

    Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten, zahlt der zuständige Rehabilitationsträger Zuschüsse für eine erforderliche behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

    Beschreibung

    Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten, zahlt der zuständige Rehabilitationsträger Zuschüsse für eine erforderliche behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

    Wenn Sie mit einer Behinderung leben, kann die Agentur für Arbeit Ihnen bei folgenden Fragen behilflich sein:

    • Wie kann ich wieder ins Berufsleben einsteigen?
    • Wie kann ich meinen Arbeitsplatz an meine Bedürfnisse anpassen?
    • Welche Hilfen gibt es für mich?

    Ihre Agentur für Arbeit unterstützt Sie vor und während der Ausbildung, bei der beruflichen Weiterbildung und im Berufsalltag.

    Wichtig: Kontaktieren Sie zuerst das Integrationsamt oder prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber* zu einer behindertengerechten Ausgestaltung verpflichtet ist.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    Vorgeschriebene Formulare (von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt)

    Voraussetzungen

    • Das Integrationsamt übernimmt keine Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung.
    • Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      ­

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare. Die Antragstellung ist jedoch auch bei jedem Sozialleistungsträger und jedem Rehabilitationsträger möglich.

    • Sollte die Bundesagentur für Arbeit feststellen, dass ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, wird Ihr Antrag entsprechend weitergeleitet.
    • Über den Eingang und gegebenenfalls die Weiterleitung Ihres Antrages werden Sie schriftlich informiert.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en