Prüfstelle zur Überprüfung von Messgeräten Anerkennung

    Prüfstelle für Messgeräte, Anerkennung beantragen

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Beschreibung

    Anerkennung einer Prüfstelle zur Überprüfung von Messgeräten nach § 13 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)
    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Referat 51: Luftqualität (Referat 51: Luftqualität)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pillnitzer Platz 3

    01326 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Bekanntgabe (Notifizierung) (Original)
    • Gesellschaftsvertrag, Satzung, Firmeneintrag (Kopie)
    • Angabe zur Versicherung (Kopie)
    • Nachweis zum Qualitätssicherungssystem (QMH) (Kopie)
    • Nachweis der Akkreditierung (Urkunde, Begutachtungsberichte) (Kopie)
    • Messberichte zum Fachkundenachweis (Kopie)
    • Nachweis zur Qualifikation (Zeugnisse, Fachkundenachweise) (Kopie)
    • Bescheid über die Erstbekanntgabe in einem anderen Bundesland (Kopie)

    Voraussetzungen

    Die betreffenden Stellen müssen vor einer Bekanntgabe ihre Kompetenz gemäß Richtlinie VDI 4208 Blatt 2, Ausgabe Oktober 2011 nachgewiesen haben.

    Dies bedeutet, dass bestimmte Anforderungen an

    • das Personal,
    • die Kenntnisse über Prüfverfahren,
    • praktische Erfahrungen,
    • die gerätetechnische Ausstattung,
    • die Kenntnisse fachspezifischer Regelungen

    erfüllt sein müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    1. Reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle für Messgeräte und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. (siehe –> Weitere Informationen)
    2. Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
    3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die zuständige Stelle den Bescheid und die zu begleichende Rechnung zu.
    4. Die Bekanntgabe wird im Internetauftritt des Recherchesystems "ReSyMeSa" (www.resymesa.de) veröffentlicht.

    Fristen

    ­

    Bearbeitungsdauer

    innerhalb von 4 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen

    Kosten

     EUR 150,00 bis EUR 5.000,00 (aufwandsabhängig)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en