• Mülsen (Landkreis Zwickau, Sachsen)
Prüfstelle zur Überprüfung von Messgeräten Anerkennung

Prüfstelle für Messgeräte, Anerkennung beantragen

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Beschreibung

Anerkennung einer Prüfstelle zur Überprüfung von Messgeräten nach § 13 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)
Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Ansprechpartner

Referat 51: Luftqualität (Referat 51: Luftqualität)

Adresse

Hausanschrift

Pillnitzer Platz 3

01326 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bekanntgabe (Notifizierung) (Original)
  • Gesellschaftsvertrag, Satzung, Firmeneintrag (Kopie)
  • Angabe zur Versicherung (Kopie)
  • Nachweis zum Qualitätssicherungssystem (QMH) (Kopie)
  • Nachweis der Akkreditierung (Urkunde, Begutachtungsberichte) (Kopie)
  • Messberichte zum Fachkundenachweis (Kopie)
  • Nachweis zur Qualifikation (Zeugnisse, Fachkundenachweise) (Kopie)
  • Bescheid über die Erstbekanntgabe in einem anderen Bundesland (Kopie)

Voraussetzungen

Die betreffenden Stellen müssen vor einer Bekanntgabe ihre Kompetenz gemäß Richtlinie VDI 4208 Blatt 2, Ausgabe Oktober 2011 nachgewiesen haben.

Dies bedeutet, dass bestimmte Anforderungen an

  • das Personal,
  • die Kenntnisse über Prüfverfahren,
  • praktische Erfahrungen,
  • die gerätetechnische Ausstattung,
  • die Kenntnisse fachspezifischer Regelungen

erfüllt sein müssen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

  1. Reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle für Messgeräte und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. (siehe –> Weitere Informationen)
  2. Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die zuständige Stelle den Bescheid und die zu begleichende Rechnung zu.
  4. Die Bekanntgabe wird im Internetauftritt des Recherchesystems "ReSyMeSa" (www.resymesa.de) veröffentlicht.

Fristen

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Bearbeitungsdauer

innerhalb von 4 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen

Kosten

 EUR 150,00 bis EUR 5.000,00 (aufwandsabhängig)

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en