• Jesewitz (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Vereinsregister Eintragung von Änderungen der Satzung

Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.

Beschreibung

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.

Dem Finanzamt müssen Sie Änderungen der Vereinssatzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

Angezeigt werden müssen:

  • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
  • Veränderungen des Vereinsvorstandes
  • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
  • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
  • Vereinsauflösung
  • Eröffnung eines gewerblichen Betriebs (zum Beispiel einer Vereinsgaststätte)

Ansprechpartner

Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

Adresse

Hausanschrift

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Lieferanschrift

Postfach 100655

01076 Dresden

Kontakt

E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

Fax: +49 (351) 827-19999

Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Finanzamt Eilenburg (Finanzamt Eilenburg)

Adresse

Hausanschrift

Walther-Rathenau-Straße 8

04838 Eilenburg

Lieferanschrift

PF 1133

04831 Eilenburg

Kontakt

E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

Fax: +49 (3423) 660-460

Telefon Festnetz: +49 (3423) 660-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Falls gefordert:

  • Beschluss über die Satzungsänderung oder
  • Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde

Voraussetzungen

Eine Satzungsänderung muss vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheresim Bescheid)

Verfahrensablauf

Teilen Sie der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Änderungen der Vereinssatzung in einem formlosen Schreiben mit.

Fristen

Meldung: innerhalb eines Monats nach der Satzungsänderung

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 08.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en