Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Beschreibung
Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.
Dem Finanzamt müssen Sie Änderungen der Vereinssatzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.
Angezeigt werden müssen:
- Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
- Veränderungen des Vereinsvorstandes
- Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
- Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
- Vereinsauflösung
- Eröffnung eines gewerblichen Betriebs (zum Beispiel einer Vereinsgaststätte)
Ansprechpartner
Soziales und Sport (Soziales und Sport)
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3437 9858231
E-Mail: info@grimma.de
Internet
Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
Finanzamt Grimma (Finanzamt Grimma)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
E-Mail: poststelle@fa-grimma.smf.sachsen.de
Fax: +49 (3437) 940-5000
Telefon Festnetz: +49 (3437) 940-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Falls gefordert:
- Beschluss über die Satzungsänderung oder
- Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Teilen Sie der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Änderungen der Vereinssatzung in einem formlosen Schreiben mit.
Fristen
Meldung: innerhalb eines Monats nach der Satzungsänderung
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen