Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Beschreibung
Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.
Dem Finanzamt müssen Sie Änderungen der Vereinssatzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.
Angezeigt werden müssen:
- Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
- Veränderungen des Vereinsvorstandes
- Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
- Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
- Vereinsauflösung
- Eröffnung eines gewerblichen Betriebs (zum Beispiel einer Vereinsgaststätte)
Ansprechpartner
Finanzamt Hoyerswerda (Finanzamt Hoyerswerda)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
E-Mail: poststelle@fa-hoyerswerda.smf.sachsen.de
Fax: +49 (3571) 460-1050
Telefon Festnetz: +49 (3571) 460-0
Internet
Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Pulsnitz (Stadt Pulsnitz)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Falls gefordert:
- Beschluss über die Satzungsänderung oder
- Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Teilen Sie der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Änderungen der Vereinssatzung in einem formlosen Schreiben mit.
Fristen
Meldung: innerhalb eines Monats nach der Satzungsänderung
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen