Vereinsregister Eintragung von Änderungen der Satzung

    Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.

    Beschreibung

    Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.

    Dem Finanzamt müssen Sie Änderungen der Vereinssatzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

    Angezeigt werden müssen:

    • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
    • Veränderungen des Vereinsvorstandes
    • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
    • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
    • Vereinsauflösung
    • Eröffnung eines gewerblichen Betriebs (zum Beispiel einer Vereinsgaststätte)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 2

    01099 Dresden

    Lieferanschrift

    Postfach 100655

    01076 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (351) 827-19999

    Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Falls gefordert:

    • Beschluss über die Satzungsänderung oder
    • Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde

    Voraussetzungen

       

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
    • § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Änderungen der Vereinssatzung in einem formlosen Schreiben mit.

    Fristen

    Meldung: innerhalb eines Monats nach der Satzungsänderung

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en