• Laußig (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Gemeinnütziger Verein Anerkennung

Vereinssatzung, Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen

Viele Vereine wollen steuerlich gemeinnützig sein, um die damit verbundenen Vorteile nutzen zu können. Ihr Satzungsentwurf sollte daher mit dem Finanzamt abgestimmt werden.

Beschreibung

Viele Vereine wollen steuerlich gemeinnützig sein, um die damit verbundenen Vorteile nutzen zu können. Ihr Satzungsentwurf sollte daher mit dem Finanzamt abgestimmt werden.

Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, es ist jedoch empfehlenswert. Dadurch kann überprüft werden, ob Ihr Satzungsentwurf den Vorgaben des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts entspricht.

Ansprechpartner

Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

Adresse

Hausanschrift

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Lieferanschrift

Postfach 100655

01076 Dresden

Kontakt

E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

Fax: +49 (351) 827-19999

Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Finanzamt Eilenburg (Finanzamt Eilenburg)

Adresse

Hausanschrift

Walther-Rathenau-Straße 8

04838 Eilenburg

Lieferanschrift

PF 1133

04831 Eilenburg

Kontakt

E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

Fax: +49 (3423) 660-460

Telefon Festnetz: +49 (3423) 660-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Satzungsentwurf

Hinweis: Es wird empfohlen, den Satzungsentwurf noch vor der Gründungsversammlung vom Finanzamt überprüfen zu lassen. So können Sie gegebenenfalls noch Änderungen im Entwurf vornehmen.

Voraussetzungen

Ein Satzungsentwurf muss vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

  • die Gründungsmitglieder eines Vereins stellen eine formlose Anfrage beim Finanzamt
  • daraufhin gibt das Finanzamt Hinweise oder Auskünfte. Das kann in schriftlicher oder mündlicher Form geschehen

Fristen

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 06.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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