Berufliches Gymnasium, anmelden
Beschreibung
Wenn Sie einen Realschulabschluss haben, können Sie am Beruflichen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Berufliche Gymnasien gibt es in den Fachrichtungen:
- Agrarwissenschaft
- Biotechnologie
- Ernährungswissenschaft
- Gesundheit und Sozialwesen
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Technikwissenschaft mit den Schwerpunkten:
- Bautechnik
- Elektrotechnik
- Maschinenbautechnik
- Gestaltungs- und Medientechnik
- Wirtschaftswissenschaft
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag. Informieren Sie sich jedoch besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung.
Der Aufnahmeantrag muss folgende Angaben enthalten:
- die Fachrichtung des Beruflichen Gymnasiums
- bei der Fachrichtung Technikwissenschaft den bevorzugten Schwerpunkt
- eine Erklärung darüber, dass der Schülerin oder dem Schüler nicht die Zulassung zur Abiturprüfung verwehrt worden ist und sie oder er noch nicht an der Abiturprüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife teilgenommen hat
- eine Erklärung, falls oben genannte besonderen Umstände vorliegen (Krankheit, Altersgrenze)
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist. Liegt dieses noch nicht vor, muss eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses vorgelegt werden. Die beglaubigte Kopie des Zeugnisses mit dem Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen muss dann unverzüglich nachgereicht werden.
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf.
Zur Anmeldung werden folgende Daten erhoben:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Geschlecht
- Anschrift
- Telefonnummer, Notfall
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zum zeitlichen Umfang des während der Schullaufbahn absolvierten Unterrichts in der jeweiligen Fremdsprache
- Art und Grad einer Behinderung sowie chronische Krankheiten, soweit diese in geeigneter Form nachgewiesen und für die Ausbildung von Bedeutung sind.
Voraussetzungen
Fremdsprache
Das Berufliche Gymnasium können nur die Schülerinnen und Schüler besuchen, die von der 5. bis zur 10. Klasse durchgehend im Fach Englisch unterrichtet worden sind.
Schulabschluss
Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, sofern
- im entsprechenden Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und in einem der Fachrichtung zugeordneten Fach mindestens zweimal die Note "gut" erteilt wurde und im Übrigen die aus den Noten aller Fächer dieses Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote mindestens 2,5 ist oder
- die aus allen Noten gebildete Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufs- oder Berufsfachschule, das eine erfolgreich absolvierte berufliche Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer nachweist, mindestens 2,5 ist.
Für die Aufnahmevoraussetzungen wird das Fach Biologie den Fachrichtungen
- Agrarwirtschaft,
- Biotechnologie sowie
- Gesundheit und Sozialwesen,
das Fach Chemie der Fachrichtung
- Ernährungswissenschaft,
das Fach Informatik den Fachrichtungen
- Informations- und Kommunikationstechnologie sowie
- Wirtschaftswissenschaft
und das Fach Physik der Fachrichtung
- Technikwissenschaft zugeordnet.
Schülerinnen und Schüler des allgemeinbildenden Gymnasiums erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen, wenn sie mit der Versetzungsentscheidung von der Klassenstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11 des allgemeinbildenden Gymnasiums an das Berufliche Gymnasium wechseln.
Eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation ist dem Realschulabschluss oder mittleren Schulabschluss gleichgestellt, sofern diese von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist. Die Aufnahmevoraussetzungen werden erfüllt, wenn die aus allen Fächern dieser Qualifikation gebildete Durchschnittsnote mindestens 2,5 ist.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Notenanforderungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann in Berufliche Gymnasien aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird
Nicht aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler,
- denen schon einmal die Zulassung zur Abiturprüfung verwehrt worden ist oder
- die bereits einmal an der Abiturprüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erfolglos teilgenommen haben.
Altersgrenze
Die Schülerinnen und Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klassenstufe 11 das 18. Lebensjahr und bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Ausnahmen
Die Schulleitung kann von den allgemeinen Aufnahmebedingungen Ausnahmen zulassen
- bei besonderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Umständen (insbesondere längerer Krankheit),
- wenn der Schülerin oder dem Schüler ein freiwilliges soziales, pädagogisches oder ökologisches Jahr abgeleistet hat,
- auf Grund eines Bundesfreiwilligendienstes oder freiwilligen Wehrdienstes oder
- wenn der Schülerin oder dem Schüler innerhalb der letzten drei Jahre vor der Aufnahme zur Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen einen Auslandsaufenthalt von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten absolviert hat.
Wechsel an ein anderes Berufliches Gymnasium
Schülerinnen und Schüler können nur aus einem wichtigen Grund an ein anderes Berufliches Gymnasium wechseln. Am Ende der Klassenstufe 11 ist ein Wechsel nur an ein Berufliches Gymnasium mit der gleichen Fachrichtung möglich. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13, diese müssen aber ferner noch den Nachweis des aufnehmenden Beruflichen Gymnasiums erbringen, dass sie die zu belegenden Kurse fortsetzen und einbringen können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung berufliche Gymnasien – BGySO) – Aufnahmevoraussetzungen
- § 7 BGySO – Aufnahmeverfahren
- § 8 BGySO – Auswahlverfahren
- § 9 BGySO – Aufnahmeentscheidung
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Wenn Sie schon volljährig sind, melden Sie sich selbst an der Schule an. Sind Sie es noch nicht, müssen das Ihre Eltern für Sie tun.
Hinweis: Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam vorgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
Auswahlverfahren
- Sind die Kapazitäten des Beruflichen Gymnasiums der Bewerberzahl nicht gewachsen und können auch keine benachbarten Beruflichen Gymnasien der gleichen Fachrichtung die Schülerinnen und Schüler aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt.
Entscheidung
- Die Entscheidung über die Aufnahme und den Schulwechsel sowie sonstige in diesem Zusammenhang stehende Entscheidungen trifft die Schulleitung des Beruflichen Schulzentrums. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
- Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie ein eventuell fehlendes Abschluss- oder Versetzungszeugnis noch nachreichen und am Beruflichen Gymnasium tatsächlich die Klassen gebildet werden.
Fristen
Antragstellung: bis zum 31.03. des Jahres, in der die Aufnahme an der Schule beabsichtigt ist.
Hinweis: Anträge, die nach Ablauf der Antragsfrist eingehen, werden im Auswahlverfahren erst berücksichtigt, wenn über alle rechtzeitig eingegangenen Aufnahmeanträge entschieden worden ist.
Entscheidung über die Aufnahme am Beruflichen Gymnasium: bis zum 15.05.
Kosten
keine
Über die Kosten einer Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an der betreffenden Schule.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen