Abendrealschule Aufnahme

    Abendoberschule, Anmeldung

    An der Abendoberschule haben Erwachsene die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss zu erwerben. Der Unterricht findet berufsbegleitend statt.

    Beschreibung

    An der Abendoberschule haben Erwachsene die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss zu erwerben. Der Unterricht findet berufsbegleitend statt.

     

    Ansprechstelle

    Abendschule Ihrer Wahl

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    Ansprechpartner

    Stadt Pulsnitz (Stadt Pulsnitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    01896 Pulsnitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35955 861-0

    Fax: 035955 861-109

    E-Mail: post@pulsnitz.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Gymnasien (Gymnasien)

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich jedoch besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung.

    Zur Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

    • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
    • den Personalausweis oder einen entsprechenden Identitätsnachweis
    • eine beglaubigte Kopie des letzten Schulabschluss- oder Schulabgangszeugnisses
    • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Erfolg Sie sich bereits der Prüfung zur Erlangung des angestrebten oder eines gleichwertigen Abschlusses unterzogen haben

    Voraussetzungen

    Sie haben die Schulpflicht schon erfüllt und besitzen nicht bereits den angestrebten oder einen gleichwertigen Abschluss.

    Rechtsgrundlage(n)

      ­

    Rechtsbehelf

      ­

    Verfahrensablauf

    Um eine Abendoberschule besuchen zu können, müssen Sie sich vorher bei dieser anmelden.

    • Über die Aufnahme an der Schule entscheidet die Schulleitung.
    • Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Für die Aufnahme in dem folgenden Schuljahr müssen Sie sich in der Regel bis Mitte des Jahres anmelden. Die genauen Termine werden jährlich bekannt gegeben.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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