Förderdarlehen der Rentenbank zur Produktionssicherung in der Landwirtschaft - Nr. 244/245 Gewährung

    Förderkredit "Produktionssicherung" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Investitionen in Anlagegüter ziehen oftmals Folgeinvestitionen nach sich. Hierzu gehören in der Landwirtschaft insbesondere Betriebsmittel, aber auch Lieferrechte als Voraussetzung für die Erweiterung der Produktion. Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Betriebsmittel und sonstige Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Produktionssicherung in der Landwirtschaft (Nr. 244/245 mit Zinsbonus)

    Investitionen in Anlagegüter ziehen oftmals Folgeinvestitionen nach sich. Hierzu gehören in der Landwirtschaft insbesondere Betriebsmittel, aber auch Lieferrechte als Voraussetzung für die Erweiterung der Produktion. Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Betriebsmittel und sonstige Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen.

    Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

    Junge Landwirte unter 41 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Zinsbonus (LR-Top-Konditionen) erhalten.

    Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 enthalten.

    Was wird finanziert?
    • Kauf von landwirtschaftlicher Fläche oder Betrieben
    • Erwerb von Betriebsmitteln
    • Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen
    • Erwerb von Tieren
    • Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen
    • Abfindung weichender Erben etc.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind:

    • Kosten in Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie der Erwerb von forstwirtschaftlichen Flächen.
    Konditionen

    Art der Förderung
    zinsgünstiges Darlehen

    Höhe
    bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

    Finanzierungsanteil
    bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

    Auszahlung
    100 %

    Laufzeit
    10 Jahre

    Tilgung

    • verschiedene Rückzahlungsrhythmen (nähere Informationen auf Anfrage bei Ihrer Hausbank oder der Rentenbank)
    • bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

    Zinsbindung
    bis maximal 10 Jahre

    Sicherheiten
    bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

    Ansprechstelle

    Kreditinstitut (Hausbank)

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftliche Rentenbank (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 2

    60313 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 101445

    60014 Frankfurt am Main

    Kontakt

    E-Mail: office@rentenbank.de

    Fax: +49 69 2107-6444

    Telefon Festnetz: +49 69 2107-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

    Voraussetzungen

    Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften aus den Wirtschaftsbereichen

    • Landwirtschaft
    • Garten- und Weinbau

    Forstwirtschaftliche Unternehmen sind im Rentenbank-Programm "Betriebsmittel" antragsberechtigt.

    Zinsbonus für Junglandwirte:

    • Landwirtschaftliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR oder KG), wenn der Unternehmer / die Unternehmerin oder mindestens ein / eine Mitgesellschafter / in jünger als 41 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

       

    Verfahrensablauf

    Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

    • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
    • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

    Fristen

    • Beantragung: vor Beginn Ihres Vorhabens
    • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2028

    Kosten

    • Kreditzinsen
    • Bearbeitungsgebühr
      • Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu 1 Prozent
      • Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en