Förderdarlehen der Rentenbank zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung von Emission in der Landwirtschaft - Nr. 243 Gewährung

    Förderkredit "Nachhaltigkeit" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Landwirtschaft, die der Verbesserung der Effektivität und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe dienen. Das sind insbesondere Investitionen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors durch die Verbesserung und Umstellung der Produktion beitragen. Daneben haben der Ökologische Landbau und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Tierhaltung einen hohen Stellenwert.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Rentenbank zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung von Emissionen in der Landwirtschaft sowie für Investitionen in den Ökologischen Landbau und zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (Nr. 243)

    Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Landwirtschaft, die der Verbesserung der Effektivität und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe dienen. Das sind insbesondere Investitionen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors durch die Verbesserung und Umstellung der Produktion beitragen. Daneben haben der Ökologische Landbau und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Tierhaltung einen hohen Stellenwert.

    Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 702/20141, Artikel 14 und 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.

    Was wird finanziert?
    • Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft (zum Beispiel Energie sparende Heizungssysteme, Gebäudedämmungen, Isolierungsmaßnahmen)
    • Investitionen zur Minderung von Emissionen in der Landwirtschaft (zum Beispiel umweltgerechte Lagerstätten für Dünge- und Pflanzenschutzmittel)
    • Gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Landwirten (auch im Rahmen von speziell dafür gegründeten Personengesellschaften). Die Maschinen müssen ausschließlich auf selbstbewirtschaftenden Flächen eingesetzt werden.
    • Investitionen in den Ökologischen Landbau
    • Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung in der Landwirtschaft
    • Investition von Primärproduzenten in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel Kellertechnik und Flaschenlager eines direktvermarktenden Weinbaubetriebs)
    Konditionen

    Art der Förderung
    zinsgünstiges Darlehen

    Höhe
    bis zu EUR 10 Millionen je Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

    Finanzierungsanteil
    bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

    Auszahlung
    100 %

    Laufzeit
    4 bis 30 Jahre

    Tilgung
    Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

    Zinsbindung
    bis maximal 10 Jahre

    Sicherheiten
    bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

    Ansprechstelle

    Kreditinstitut (Hausbank)

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftliche Rentenbank (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 2

    60313 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 101445

    60014 Frankfurt am Main

    Kontakt

    E-Mail: office@rentenbank.de

    Fax: +49 69 2107-6444

    Telefon Festnetz: +49 69 2107-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

    Voraussetzungen

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Wirtschaftsbereichen:

    • Landwirtschaft
    • Garten- und Weinbau

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

    • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
    • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
    • Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Hausbank.

    Fristen

    • Beantragung: vor Beginn hres Vorhabens
    • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2023

    Kosten

    • Kreditzinsen
    • Bearbeitungsgebühr
      • Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu ein Prozent
      • Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en