Ergänzungsschule Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen

    Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe, staatliche Anerkennung beantragen

    Die staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe ist Voraussetzung für folgende Tätigkeiten:

    Beschreibung

    Die staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe ist Voraussetzung für folgende Tätigkeiten:

    • Durchführung von landesrechtlich geregelten Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen
    • Ausstellung von Urkunden über die Berechtigung zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (zum Beispiel "Fachpflegeexpertin für den Operationsdienst")
    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Albertstraße 10

    01097 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 100941

    01076 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0351 564-0

    Fax: 0351 564-55090

    E-Mail: poststelle@sms.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zusätzlich zum ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular in Papierform:

    • Anlagen zum Antrag, siehe –> Onlineantrag und weitere Angebote
    • Anlagen
    • Nachweise über die berufliche Qualifikation der Schulleitung (amtlich beglaubigte Kopie oder Zweitschrift im Original)
    • Vereinbarungen mit den Einrichtungen gemäß Anlage 3 in Kopie
    • Mietvertrag gemäß Anlage 4 in Kopie

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Anerkennung können öffentliche, freigemeinnützige und private Träger stellen.

    Eine Einrichtung wird dann als für die Weiterbildung geeignet anerkannt, wenn sie

    • von einer geeigneten Person geführt wird,
    • über fachlich geeignetes Unterrichtspersonal verfügt,
    • die Durchführung der praktischen Weiterbildung mit geeigneten Einrichtungen, die eine fachliche Anleitung gewährleisten, vertraglich gesichert hat,
    • über Unterrichtsräume und eine ausreichende Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln verfügt und
    • die Weiterbildung nach der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Anerkennung elektronisch. Zur Antragstellung müssen Sie die hierfür vorgesehenen Formulare verwenden.

    Achtung: Die Online-Übertragung ist derzeit nur mit dem Microsoft Internet Explorer IE bis Version 11 möglich, alternativ reichen Sie bitte die Formularausdrucke ohne Antragsnummer ein.

    • Füllen Sie das Antragsformular online aus.
    • Am Ende des Formulars werden Sie aufgefordert, dieses abzusenden. Danach öffnet sich eine Bestätigungsseite, auf der Sie die Schaltfläche "Formularansicht" betätigen.
    • Das ausgefüllte Antragsformular wird nun angezeigt, und Sie notieren sich bitte die Antragsnummer (oben rechts auf dem Antrag).
    • Die Antragsnummer benötigen Sie für das Ausfüllen der vier Anlagen, die Sie dann ebenfalls elektronisch versenden.
    • Reichen Sie zusätzlich zu den elektronischen Unterlagen weitere Unterlagen in Papierform ein.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Einrichtung als geeignet für die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen anerkannt. Sie erhalten hierüber einen schriftlichen Bescheid.

    Tipp: In der rechten Randspalte finden Sie auch ein Merkblatt, in welchem Sie ausführliche Hinweise zur Antragstellung und zum Ausfüllen der Formulare erhalten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    bis zu drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    EUR 250,00 bis EUR 1.805

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nachweis über durchgeführte Weiterbildungen
    • Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen müssen nach Abschluss eines jeden Weiterbildungslehrgangs dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nachweisen, dass die Weiterbildungen im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchgeführt worden sind.
    • Für die Meldung stellt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Portal gesunde.sachsen.de verschiedene Formblätter zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en