Bewerbung als Pflegeeltern beim Jugendamt

    Sammeln Sie zunächst vielfältige Informationen: Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, stöbern Sie im Internet, beschaffen Sie sich Bücher und denken Sie in jedem Fall gut über die Aufnahme eines Pflegekindes nach.

    Beschreibung

    Bewerbung zur Vollzeitpflege

    Sammeln Sie zunächst vielfältige Informationen: Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, stöbern Sie im Internet, beschaffen Sie sich Bücher und denken Sie in jedem Fall gut über die Aufnahme eines Pflegekindes nach.

    Im zweiten Schritt wird das Vorhaben konkreter, denn nun erfolgt eine Nachfrage beim Jugendamt am Wohnort. Hier werden die Interessierten zu Informationsveranstaltungen, Vorbereitungsseminaren und individuellen Beratungen eingeladen.

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst (Allgemeiner Sozialer Dienst)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Loosestraße 17-19

    01662 Meißen

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 52

    01651 Meißen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03521 725 3234

    Fax: 03521 725-3200

    E-Mail: kja.SozialeDienste@kreis-meissen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest
    • Fragebogen
    • Lebensbericht (mit Informationen zu eigener Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
    • Einkommensnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand ein Pflegekind aufnehmen. Besonderes Augenmerk gilt in jedem Fall Ihren minderjährigen leiblichen Kindern. Sie müssen ebenfalls mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden sein und dürfen sich durch diese Entscheidung nicht zurückgedrängt fühlen.

    Damit Sie für die Auswahl ernsthaft in Frage kommen, müssen Sie jedoch weitere Voraussetzungen erfüllen:

    • gesundheitliche Eignung
    • angemessenes Alter
    • gesicherte finanzielle Verhältnisse
    • genügend Wohnraum
    • Zeit für die Beschäftigung mit dem Pflegekind und vor allem für dessen Erziehung
    • keine Vorstrafen, insbesondere aufgrund von sexuellem Missbrauch und Gewaltdelikten

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

       

    Verfahrensablauf

    Beratung
    • Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen in einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und geben Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind. Viele Jugendämter bieten auch regelmäßig Informationsabende an.
    Bewerbung
    • Bewerben Sie sich mit den Unterlagen, die Ihnen genannt werden, beim Jugendamt.
    • Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere Termine mit Ihnen vereinbaren. In diesen soll Ihre Eignung als Pflegeperson beurteilt werden. Einzelne Gespräche finden auch bei Ihnen zu Hause statt, damit sich das Jugendamt einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen schaffen kann.
    • Parallel zu den Gesprächen bieten manche Jugendämter beziehungsweise freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an, bei denen unter anderem auch Erfahrungsberichte von Pflegeeltern vorgestellt und weitere Informationen gegeben werden.
    Entschluss
    • In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt eine grundsätzliche Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Kindes. Dabei wird gegebenenfalls auch besprochen, ob Sie sich vorstellen können, ein Kind mit besonderen Bedürfnissen bei sich aufzunehmen. Befürwortet das Jugendamt Ihre Eignung, werden Sie als Bewerber vorgemerkt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bewerbungsphase: bis zu einem halben Jahr

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en