Gymnasium

    Gymnasium, Leistungserhebung zur Anmeldung ohne Bildungsempfehlung beantragen

    An der Leistungserhebung nimmt Ihr Kind teil, wenn die Bildungsempfehlung den Besuch einer Oberschule vorsieht, Ihre Tochter oder Ihr Sohn aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte. Dazu melden Sie Ihr Kind an dem Gymnasium Ihrer Wahl an.

    Beschreibung

    An der Leistungserhebung nimmt Ihr Kind teil, wenn die Bildungsempfehlung den Besuch einer Oberschule vorsieht, Ihre Tochter oder Ihr Sohn aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte. Dazu melden Sie Ihr Kind an dem Gymnasium Ihrer Wahl an.

    Die Leistungserhebung findet an dem Gymnasium statt, an dem Sie Ihr Kind angemeldet haben.

    Hinweis: Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium kann auch noch am Ende des Schuljahres erteilt werden, wenn eine so deutliche Leistungssteigerung gezeigt wird, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Ansprechpartner

    Gymnasien (Gymnasien)

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Bildungsempfehlung in der vierte Klasse für die Oberschule oder
    • Schüler der Klassenstufe vier einer nicht staatlich anerkannten Grundschule oder allgemeinbildenden Förderschule in freier Trägerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Einzelheiten zum Ablauf im Beratungsgespräch)

    Verfahrensablauf

    Beantragung

    Antrag auf Annahme Ihres Kindes bei dem Gymnasium Ihrer Wahl. Die Prüfungen finden an zentral festgelegten Terminen statt.

    Leistungserhebung

    Als Leistungserhebung wird eine schriftliche Prüfungsarbeit angefertigt, welche die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen umfasst.

    • Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten.
    • Die Bewertung erfolgt ohne Benotung.
    • Das Ergebnis der Leistungserhebung wird den Eltern in dem verpflichtenden Beratungsgespräch mitgeteilt.

    Fristen

    • Anmeldung am Gymnasium: bis 01.03.2024
    • schriftliche Leistungserhebung: 05.03.2024
    • schriftlicher Nachtermin bei Vorliegen eines wichtigen Verhinderungsgrundes: 13.03.2024
    • Mitteilung des Ergebnisses im Rahmen des Beratungsgespräches

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    An sorbischen Schulen kann die Leistungserhebung in sorbischer Sprache durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en