Fahrzeug-Erstzulassung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein. Im Zulassungsverfahren wird ein amtliches Kennzeichen zugeteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Grundsätzlich unterliegen alle Kraftfahrzeuge und deren Anhänger der Zulassungspflicht, wenn sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde überschreiten.
Einige Fahrzeuge sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, beispielsweise Leichtkrafträder bis zu einer Leistung von elf Kilowatt und einem Hubraum bis 125 Kubikzentimetern oder Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten. Sie sind jedoch Kennzeichen-pflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
SG Kfz-Zulassungsbehörde (SG Kfz-Zulassungsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120020
01001 Dresden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 4888008
E-Mail: kfz-zulassung@dresden.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung, zusätzlich
- schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden (Formulare & Online-Dienste)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen, zusätzlich
- schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
- Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Bescheinigung (Nachweis, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht, für den eine EG-Typgenehmigung vorliegt) oder
- Typenbestätigung nach Muster 2d (wenn der Zulassungsbehörde keine Typdaten zur Verfügung stehen, erhältlich beim Händler über dem Hersteller)
- Versicherungsbestätigung
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Formulare & Online-Dienste)
Hinweis: Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie während des Zulassungsverfahrens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Notwendigkeit einer Zulassung
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung
- § 8 FZV – Zuteilung von Kennzeichen
- § 10 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Zulassung Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Halter* bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen; die dafür vorgesehenen Formulare beziehen Sie hier über Amt24. Wichtig ist dabei, dass die Vollmacht gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhaltet.
Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, wenn die erstmalige Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragt wird (zum Beispiel bei Einfuhr).
Wunschkennzeichen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
Abstemplung der Kennzeichen
Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Fristen
keine
Kosten
ab EUR 26,30
Gültigkeitsgebiet
Sachsen