Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Beschreibung
Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) einen kontaktlosen Chip.
Er speichert
- biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen) und
- persönliche Daten.
Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion). Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.
Online-Dienste
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alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Sachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Passersatzpapiere
- ein biometrisches Lichtbild
- weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Über die erforderlichen Unterlagen werden Sie im Einzelnen im Antragsformular informiert.
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 7 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Aufenthaltserlaubnis
- §§ 78, 78a, 105b AufenthG
- § 44 f. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) – Gebühren
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Den Aufenthalttitel beantragen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde. Soweit für Ihren Ort verfügbar, reichen Sie Ihren Antrag über Amt24 online ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Persönliche Beantragung
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Onlineantrag
- Rufen Sie den Onlineantrag über Amt24 auf. Sofern Sie noch kein Servicekonto in Amt24 haben, richten Sie im weiteren Verlauf Ihren Zugang ein.
- Der elektronische Antragsassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen der Formulare.
- Nachdem Sie Ihren Antrag übermittelt haben, wird dieser registriert und geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten eine Benachrichtigung mit weiterführenden Informationen, sobald dieser Prozess abgeschlossen ist.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
bis zu sechs Wochen (je nach Einzelfall auch länger)
Kosten
Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder ICT-Karte
- Erteilung bis zu einem Jahr: EUR 100,00
- Erteilung von mehr als einem Jahr: EUR 100,00
- Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
- Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00
Mobile-ICT-Karte
- Erteilung: EUR 80,00
- Verlängerung: EUR 70,00
Niederlassungserlaubnis
- für Hochqualifizierte: EUR 147,00
- zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit: EUR 124,00
- alle übrigen Fälle: EUR 113,00
Hinweise (Besonderheiten)
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen