Grunderwerbsteuer Festsetzung

    Grunderwerbsteuer zahlen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben (zum Beispiel durch Kauf, Tausch oder Zwangsversteigerung), müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie beträgt in Sachsen 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, welche der Gegenleistung des Grundstückserwerbers entspricht.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben (zum Beispiel durch Kauf, Tausch oder Zwangsversteigerung), müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie beträgt in Sachsen 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, welche der Gegenleistung des Grundstückserwerbers entspricht.

    Bei einem Kauf ist dies der Kaufpreis, aber auch andere Leistungen, wie zum Beispiel die Übernahme von auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, zählen hierzu. Wenn zusammen mit dem Grundstückskauf die Errichtung eines Hauses vereinbart wurde, können auch die Baukosten für die Errichtung zur Bemessungsgrundlage hinzukommen.

    Ansprechpartner

    Für Reinsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    ­­Veräußerungsanzeige (siehe Amt24-Leistung "Grundstücksbezogene Vorgänge beim Finanzamt anzeigen")

    Voraussetzungen

    ­Erwerb eines Grundstücks

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Grundstücksgeschäfte (zum Beispiel Kaufverträge und Tauschverträge) müssen in aller Regel notariell beurkundet werden. Nach Abschluss des Geschäfts informiert die Notarin oder der Notar das Finanzamt. Dieses setzt dann die zu zahlende Grunderwerbsteuer fest und schickt Ihnen den Steuerbescheid.

    Fristen

    Zahlungsfrist: im Steuerbescheid festgelegt (in der Regel innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en